Führerscheinklasse: Klasse A | Fahrschule Rainer Lange
Information zur Klasse A
Was Du alles über den Motorrad-Führerscheinerwerb wissen solltest:
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A beträgt 24 Jahre.
Ein Sehtest ist erforderlich.
Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.
In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:
- Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
- Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A.
Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 4 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Beim Vorbesitz der Klasse A1, A2 oder B reduziert sich die Anzahl der Pflichtbesuche des theoretischen Unterrichts folgendermaßen:
- Die Teilnahme an mindestens 6 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
- Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A
Es müssen dann nur noch folgende Sonderfahrten absolviert werden (nicht beim Vorbesitz der Klasse B):
- 3 Überland-Fahrstunden
- 2 Autobahn-Fahrstunden
- 1 Nacht-Fahrstunden
Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse A fahren darfst:
Krafträder
mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.