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Führerscheinklasse: Klasse A | Fahrschule Rainer Lange

Information zur Klasse A

Was Du alles über den Motorrad-Führerscheinerwerb wissen solltest:

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A beträgt 24 Jahre.

Ein Sehtest ist erforderlich.

Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.

In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:

  • Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
  • Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A.

Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:

  • 5 Überland-Fahrstunden
  • 4 Autobahn-Fahrstunden
  • 3 Nacht-Fahrstunden

Beim Vorbesitz der Klasse A1, A2 oder B reduziert sich die Anzahl der Pflichtbesuche des theoretischen Unterrichts folgendermaßen:

  • Die Teilnahme an mindestens 6 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
  • Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A

Es müssen dann nur noch folgende Sonderfahrten absolviert werden (nicht beim Vorbesitz der Klasse B):

  • 3 Überland-Fahrstunden
  • 2 Autobahn-Fahrstunden
  • 1 Nacht-Fahrstunden

Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse A fahren darfst:

Krafträder

mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.